Trafostationen

BBT Freimoser übernimmt für Sie die Anlieferung, Inbetriebnahme und Vernetzung Ihrer Trafostationen (Kompaktstationen, Raumstationen sowie Sonderlösungen). Für den Betreiber einer Trafostation gibt es rechtlich verbindliche Bestimmungen der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschrift BGV A3). Nach diesen muss eine Trafostation mindestens alle vier Jahre einer Wartung unterzogen werden. Der Betreiber hat zudem nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Personensicherheit seines Bedienpersonals durch stets einwandfreie Anlagen entsprechend dem Stand der Technik zu gewährleisten.     

Daher bieten wir:

  • Anlieferung, Inbetriebnahme und Vernetzung
  • Übernahme der Anlagenverantwortung gemäß VDE 0105 Teil 100
  • Störungsannahme, -bearbeitung 
  • Lokalisierung von Störungen und Maßnahmen zur Einleitung der Störungsbeseitigung 
  • Sichtkontrolle und Wartung der Trafostation gemäß technischer Standards
  • Erdungsmessungen gemäß VDE 0141
  • turnusmässige Trafoanlagenüberprüfungen
  • ggf. Wartungsverträge